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   BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 612/90   

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https://dejure.org/1992,12854
BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 612/90 (https://dejure.org/1992,12854)
BAG, Entscheidung vom 14.01.1992 - 9 AZR 612/90 (https://dejure.org/1992,12854)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 612/90 (https://dejure.org/1992,12854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeiten - Ersatzurlaubsanspruch, wenn der Arbeitgeber für die durch Zeitablauf eingetretene Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung einzutreten hat - Anforderungen an eine den Verzug begründende Mahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02

    Zusatzurlaub für Müllwerker wegen der Verrichtung gesundheitsgefährdender

    Der Arbeitgeber gerät daher hinsichtlich des Urlaubs nur in Verzug, wenn er vom Arbeitnehmer vergeblich aufgefordert wird, eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen nunmehr zeitlich festzulegen (BAG, 26.6.1986, 8 AZR 555/84, juris ; 14.1.1992, 9 AZR 612/90, juris ).
  • BAG, 19.03.1992 - 8 AZR 353/91

    Ersatz der durch eine Verzögerung des Urlaubsantritts veranlassten Mehrkosten -

    Der Ersatzurlaubsanspruch gemäß §§ 249 Satz 1, 280 Abs. 1, 286 Abs. 1, 287 Satz 2, 284 BGB setzt voraus, daß der Arbeitgeber für die durch Zeitablauf eingetretene Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung einzutreten hätte, weil er sich in Verzug befand (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG Urteil vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 612/90 - n.v.).
  • LAG Hamburg, 03.06.2010 - 7 Sa 4/10

    Zusatzurlaub für im Rahmen von Bereitschaftsdiensten geleistete Nachtstunden -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer, wenn er den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsanspruchs in Verzug gesetzt hat, anstelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs als Schadensersatz Urlaub (Ersatzurlaub) in gleicher Höhe verlangen, wenn die Urlaubsgewährung während des Verzugs des Arbeitgebers durch Zeitablauf unmöglich wird (vgl. BAG, Urt. vom 23.6.1988 - 8 AZR 459/86 - EzA § 7 BUrlG Nr. 62; vom 14.1.1992 - 9 AZR 612/90 - n.v.; vom 24.9.1996 - 9 AZR 364/95 - EzA § 7 BUrlG Nr. 102; vom 11.4.2006 - 9 AZR 523/05 - EzA § 7 BUrlG Nr. 116).
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